Bundesfinanzverwaltung
Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt.
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Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt.
In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es verschiedene Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist, etwa das BZSt.
Die Bundesfinanzverwaltung im engeren Sinne umfasst, neben dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde und den Bundesoberbehörden, die Mittelbehörden, örtliche Behörden und sonstigen Dienststellen wie z. B. das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund).
Zum sonstigen Geschäftsbereich zählen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, über die das Bundesministerium die Aufsicht hat (z. B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Oberste Bundesbehörde
Bundesoberbehörden
einschließlich
und
Örtliche Behörden
43 Hauptzollämter puls nachgeordnete Zollämter
8 Zollfandungsämter (ZFA)