Bundeszentralamt für Steuern

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Behördenwegweiser

Bundesfinanzverwaltung

Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt.

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Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt.

In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es verschiedene Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist, etwa das BZSt.

Die Bundesfinanzverwaltung im engeren Sinne umfasst, neben dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde und den Bundesoberbehörden, die Mittelbehörden, örtliche Behörden und sonstigen Dienststellen wie z. B. das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund).

Zum sonstigen Geschäftsbereich zählen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, über die das Bundesministerium die Aufsicht hat (z. B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Oberste Bundesbehörde

Bundesoberbehörden

einschließlich

und


Örtliche Behörden

43 Hauptzollämter puls nachgeordnete Zollämter

8 Zollfandungsämter (ZFA)

Sonstige Dienststellen

Aufgabenerledigung in eingeständiger Rechtsform